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   LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SF 100/12 AB   

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https://dejure.org/2012,125672
LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SF 100/12 AB (https://dejure.org/2012,125672)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2012 - L 8 SF 100/12 AB (https://dejure.org/2012,125672)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - L 8 SF 100/12 AB (https://dejure.org/2012,125672)
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  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SF 100/12
    Eine sachliche Meinungsäußerung über die Aussichten der Klage oder die Rechtslage rechtfertigt keine Besorgnis der Befangenheit (Bundesverwaltungsgericht NJW 79, 1316).
  • BFH, 17.04.1996 - I B 134/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SF 100/12
    Ebenso wenig ist ausreichend, dass der Richter andere Klagen des Klägers abgewiesen hat (vgl. Bundesfinanzhof, NVwZ 98, 663) oder als Richter in einem früheren Verfahren mitgewirkt hat, selbst wenn dieses eine gleichliegende Sache betraf (Mayer-Ladewig, a.a.O., Rdziff. 8r).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 SF 430/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SF 100/12
    Dem steht nicht entgegen, dass § 60 Abs. 1 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz - SGG - durch Art. 8 Ziffer 4 b) des Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches des Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (BGBl I 3057) mit Wirkung zum 01.01.2012 (Art. 23) aufgehoben wurde (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2012 - L 11 SF 430/11 AB -, veröffentlicht im Internet: sozialgerichtsbarkeit.de, dem sich der Senat anschließt).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 8 SF 239/12
    Dem steht nicht entgegen, dass § 60 Abs. 1 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz - SGG - durch Art. 8 Ziffer 4 b) des Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches des Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (BGBl I 3057) mit Wirkung zum 01.01.2012 (Art. 23) aufgehoben wurde und ab diesem Zeitpunkt die Sozialgerichte zur Entscheidung zuständig sind (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 27.01.2012 - L 8 SF 100/12 AB -).
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